Ab 2028 gilt: Vorsteuerabzug bei Rechnungen von Ist-Versteuerern erst nach Zahlung

Vorsteuerabzug bei Rechnungen von Ist-Versteuerern erst nach Zahlung: Ab dem 1. Januar 2028 kann der Leistungsempfänger die Vorsteuer aus einer Rechnung eines Unternehmers, der nach vereinnahmten Entgelten versteuert (sog. Ist-Versteuerung), grundsätzlich erst dann abziehen, wenn die Rechnung bezahlt wurde. Bisher war der Vorsteuerabzug bereits mit Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung möglich, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Was ist […]

Ab 2028 gilt: Vorsteuerabzug bei Rechnungen von Ist-Versteuerern erst nach Zahlung Weiterlesen »