Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft)
Das Reverse-Charge-Verfahren (auch Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder Abzugsverfahren genannt) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nach diesem Spezialfall muss nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger (Kunde) die Umsatzsteuer entrichten. Im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens darf der leistende Unternehmer dem Leistungsempfänger lediglich das Nettoentgelt in Rechnung stellen. Dadurch entsteht für den Kunden eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem […]
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