Ab 2025 wird die E-Rechnung für Unternehmen zur Pflicht und das sollten Sie jetzt wissen!
Ab 01.01.2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für Unternehmen verpflichtend. Dies wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Wir informieren Sie in unserem Blog-Beitrag, was das Wachstumschancengesetz und die Pflicht zur E-Rechnung beinhalten. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich jetzt schon darauf vorbereiten können.
Was steht im Wachstumschancengesetz?
Das Wachstumschancengesetzt der Bundesregierung Deutschland ist darauf ausgerichtet, die Wettbewerbsfähigkeit und den Standort Deutschland zu stärken. Es beinhaltet steuerliche Entlastungen, den Abbau bürokratischer Hürden und verbesserte Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen. Unternehmen sollen von Maßnahmen – wie zum Beispiel die Einführung der E-Rechnungspflicht – profitieren. Davon sind grundsätzlich alle Leistungen aus dem B2B betroffen, die im Inland ansässig sind.
Ab 2025 wird erstmals der Empfang von E-Rechnungen zur Pflicht. Für die Erstellung und den Versand gelten folgende Übergangsfristen:
- Bis 31.12.2026 sind Papier und Rechnungen im PDF-Format weiterhin zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
- Bis 31.12.2027 Papier- und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt und der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 EUR hat.
- Ab 01.01.2028 gilt für alle Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen sind Pflicht.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht sind Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV oder Fahrausweise nach § 34 UStDV. Diese dürfen weiterhin zum Beispiel in Papierform übersandt werden.
Was ist eine E-Rechnung?
Mit dem Wachstumschancengesetz und der Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnung gibt es auch eine neue Definition der E-Rechnung. Ab dem 01.01.2025 gilt folgendes:
Die E-Rechnung ist eine Rechnung, welche in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Sie wird in einem strukturierten elektronischen Format erzeugt, welches eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Rechnungsformate für eine E-Rechnung sind zum Beispiel X-Rechnung oder ZUGFeRD.
Damit ist ab Januar 2025 eine PDF-Rechnung, welche per E-Mail übermittelt wird, keine E-Rechnung mehr.
Was bedeutet das für Ihre Buchhaltung?
Da Sie zukünftig sowohl E-Rechnungen erhalten und auch versenden werden, wird sich die Arbeitsweise im Bereich der Buchhaltung in Ihrem Unternehmen vollkommen ändern. Die Nutzung des digitalen Belegbuchens für die Finanzbuchhaltung wird erforderlich, da nur so die E-Rechnungen ausgelesen und verbucht werden können. Auch für die Aufbewahrungspflicht gibt ebenfalls Änderungen, denn diese kann zukünftig nur noch durch ein digitales Belegarchiv erfüllt werden. Hierbei müssen Sie beachten, dass die Aufbewahrungspflicht für den Datensatz gilt und nicht für das mitgelieferte Belegbild – zum Beispiel ZUGFeRD-Format.
Wir empfehlen Ihnen schon jetzt, sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten. So haben Sie eine Vorlaufphase und können sich mit Ihrem Steuer- bzw. Buchhaltungsbüro entspannt auf die Änderungen vorbereiten und vermeiden somit böse Überraschungen.
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Wir informieren Sie, sobald es weitere Informationen zur E-Rechnung gibt.