Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen – BMF 22.12.2025
Zur Wiedereinführung der Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen veröffentlicht die Finanzverwaltung dieselben Vereinfachungsregelungen wie während der Corona-Pandemie. In der Silvesternacht kann daher einheitlich der Steuersatz von 19 % angewendet werden. Wichtig: Das BMF-Schreiben fügt (erneut) einen neuen Absatz 10.1.12 UStAE hinzu und ändert Absatz 12.16.12 Satz 2 UStAE. Der Bundesrat hat am 19. […]
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